Vom Aussterben gerettet? – Globale Richtlinien und Verbote
Wer behauptet, das internationale Regulierungen und Verbote im Naturschutz nichts bringen, sollte durch den Anblick eines Wanderfalken eines Besseren belehrt werden. Dieser stand in den 1960er-Jahren kurz vor dem Aussterben. Grund war das Insektengift DDT, das seit 1946 in der industriellen Landwirtschaft Europas und Nordamerikas massenhaft eingesetzt wurde. Das Gift reicherte sich in den Nahrungsnetzen an und konzentrierte sich bei den Raubtieren. Am heftigsten traf es die Greifvögel, bei denen DDT zu verkümmerten Eierschalen führte – kaum ein Küken überlebte bis zum Schlüpfen. Im Mitteleuropäischen Tiefland starb der einst häufige Wanderfalke komplett aus, während südlich davon und in Skandinavien nur einzelne Brutpaare überlebten. Um 1970 betrug der Bestand in ganz Europa wohl nur noch wenige hundert Vögel.
Bei diesem Tiefpunkt des Bestandes setzte im Westen eine zunehmende Mobilisierung der Bevölkerung gegen die Vergiftung der Greifvögel ein, so dass DDT in den frühen 1970er-Jahren zunächst in den USA und anschließend in Westeuropa verboten wurde. Gut zehn Jahre versetzt begannen sich die Bestände des Wanderfalken wieder zu erholen. Aber erst das 2001 von fast allen Staaten der Welt unterzeichnete „Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe“ limitierte DDT nahezu global auf die Bekämpfung krankheitsübertragender Insekten. Heute gibt es weltweit wieder bis zu 100.000 Wanderfalken, ihr Bestand wird nun als „nicht gefährdet“ eingestuft.
